Technische Informationen

Die ECE-Regelungen bezeichnen einen Katalog von international vereinbarten, einheitlichen technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge und Anbauteile von Kraftfahrzeugen. An jedem Fahrzeug oder Anbauteil von Kraftfahrzeugen für das eine ECE-Genehmigung erteilt wurde, ist das internationale ECE-Prüfzeichen anzubringen, das u.a. aus einem Kreis besteht, in dem sich der Großbuchstabe „E“ und die Kennzahl des Landes befinden, dass die Genehmigung erteilt hat. „E1“ steht demnach für Deutschland.

Sattelkupplungen und Montageplatten sind Anbauteile für Sattelzugmaschinen zur Verbindung von Zugmaschinen mit Aufliegern und somit bauartgenehmigungspflichtige, fahrzeugverbindende Bauteile.

Für JOST Sattelkupplungen und Montageplatten ist hauptsächlich die ECE-Regelung R55 (Mechanische Verbindungseinrichtung für Fahrzeugkombination) von Bedeutung. Weiterhin relevant ist die ECE-Regelung R10 (Funkentstörung) für unsere Systemlösungen.

Bei Anbau, Betrieb, Tausch und Umrüstung von Sattelkupplungen sind die Hinweise der Fahrzeughersteller, die JOST Montage- und Betriebsanleitungen und die jeweiligen nationalen Vorschriften zu beachten. In Deutschland sind dies die §§19, 20, 21, 27 der StVZO.

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